Unterrichtszeiten
1. Std. | 07.35 – 08.20 Uhr |
2. Std. | 08.25 – 09.10 Uhr |
3. Std. | 09.40 – 10.25 Uhr |
4. Std. | 10.35 – 11.20 Uhr |
5. Std. | 11.50 – 12.35 Uhr |
6. Std. | 12.40 – 13.25 Uhr |
Der Unterricht an der Aukrugschule beginnt um 7:35 Uhr. Die Lehrerin schließt den Unterricht, darum wird auf einen Schulgong zwischen den Stunden verzichtet. Ein Signal des Schulgongs ertönt nur zum Ende der jeweiligen Pausen. Es finden je zwei Schulstunden zwischen den Pausen statt.
PÄDAGOGISCHE PRINZIPIEN FÜR UNTERRICHTSSTUNDEN UND –VERTRETUNG:
Im Mittelpunkt der Arbeit an der Aukrugschule stehen in erster Linie die Schülerinnen und Schüler. Alles Handeln an der Schule soll ihre optimale Ausbildung bewirken. Um auf der einen Seite dieses zu erreichen und um andererseits auch den Interessen der Lehrkräfte in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer Rechnung zu tragen und deren Arbeitszufriedenheit zu stärken, verfolgt die Schulleitung das Ziel, die Unterrichtsversorgung transparent zu gestalten und Anregungen und Ideen aus dem Kollegium mit aufzunehmen. Die pädagogischen Grundsätze für die Unterrichtsgestaltung werden zunächst von folgenden Grundüberlegungen geleitet: Es soll ein Großteil der Unterrichtsstunden durch Klassenlehrerhand erteilt werden, allerdings werden die Fächer Deutsch und Mathematik in der Regel von verschiedenen Lehrkräften gegeben. Es sollen möglichst wenige Lehrkräfte in den Klassen unterrichten. Weiterhin soll die Kontinuität in einem möglichst hohen Rahmen gewährleistet werden, wenn organisatorisch möglich sollen also Fachlehrkräfte ihren Unterricht in Folgejahren in den Klassen fortsetzen
KONZEPT ZUR VERMEIDUNG VON UNTERRICHTSAUSFALL:
Aufgaben- und Materialpool (z.B. vorbereitete Aufgaben von Fachkollegen)
Aufteilung von Klassen in feste Gruppen mit Arbeitsplänen („Schattenplan“)
Auflösung von Doppelbesetzungen
Klassen-/Gruppenzusammenlegung (Fördergruppen mit Klassen, Sport zusammenlegen etc.)
Selbstlernzeit (Stillarbeit mit Arbeitsplänen) ab 3. Schuljahr
Aufsicht durch Elterninitiativen (Erstellung eines „Einsatzplans“)
Teilnahme von maximal einem Kollegen an Fortbildungs- oder anderen vormittäglichen Veranstaltungen
Begleitung von Schulausflügen durch eine Lehrkraft
Unbezahlte Mehrarbeit der Lehrerinnen und Lehrer
Betreuung zweier Klassen durch eine Lehrkraft

