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Verkehrsunterricht

Im 1. Schuljahr werden 20 Stunden Verkehrserziehung unterrichtet, die fächerübergreifend erarbeitet werden. Lernorte sind: Klassenraum, Turnhalle, Schulhof und ein Verkehrsübungsplatz, aber auch die reale Verkehrssituation im Umfeld von Schule und Wohnung. 


Neben der unterrichtlichen Verkehrserziehung durch den Klassenlehrer, zu dem auch die Polizei als zuständige Stelle hinzugezogen wird, werden Unterrichtsgänge durchgeführt zur Erlernung des sicheren Schulweges. Dabei wird der verkehrssichere Schulweg besprochen und abgegangen.


Im 2. Schuljahr beträgt der Umfang an Verkehrserziehung 10 Unterrichtsstunden. Die Schülerinnen und Schüler sollen in ihrer Rolle als Fußgänger im Mittelpunkt des Unterrichts stehen, und es wird die Erkundung des Schulweges und aller mit ihm verbundenen Gefahren weiterhin intensiv bearbeitet, wiederum in Zusammenarbeit mit der Polizei.


Im 3. Schuljahr werden ebenfalls 10 Unterrichtsstunden Verkehrserziehung erteilt. Didaktischer Schwerpunkt ist nun jedoch – neben dem richtigen Fußgängerverhalten – die Rolle des Radfahrers im Verkehr sowie das verkehrsgerechte Fahrrad. Dazu finden im Sinne eines Gefährdungsschonraumes auf dem Schulhof Radfahrübungen statt.

 

Diese Übungen werden durch die Verkehrspolizei mit theoretischer Unterweisung begleitet.
Im 4. Schuljahr werden wieder 20 Stunden Verkehrsunterricht erteilt. Didaktischer Schwerpunkt dieser Unterrichtsreihe ist die Vorbereitung auf die Radfahrprüfung. Zum Schuljahresende wird zunächst die theoretische Radfahrprüfung vom Klassenlehrer durchgeführt. Nachdem diese bestanden ist, wird die praktische Radfahrprüfung von der Verkehrspolizei abgenommen unter Mithilfe der Eltern.


Ziel: Im Unterricht wird altersgemäß auf die Anforderungen im Straßenverkehr vorbereitet. Dies wird unterstützt durch verschiedene Tests, Fahrradprüfung und auch verschiedene Aktionstage.